1. Bei einem Unfall geht es immer um die Frage:
"Wer hatte Schuld?"
Die Frage ist berechtigt, denn der Verursacher oder vielmehr seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen die Kosten, also Sachschaden, Schmerzensgeld, usw.
Machen Sie sich keine Sorgen, ich kümmere mich um die gesamte Schadensregulierung mit der Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall werden meine Kosten sogar von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners gezahlt.
2. Schweigerecht
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen, dürfen Sie als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Es kann grundsätzlich sinnvoll sein, die Aussage zur Tat zu verweigern. Denn wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst beschuldigen, weil Sie nicht wissen können womit Sie sich selbst belasten. Ich rate dringend davon ab gegenüber der Polizei irgendeine Erklärung abzugeben wie: "Ich hatte es eilig".
Daher ist es häufig besser, sich erst mit einem Anwalt zu beraten. Als Rechtsanwalt habe ich das Recht die Akte einzusehen. Erst dann erfolgt eine Stellungnahme ausschließlich über meine Kanzlei.