arbeitsrecht Köln, anwalt arbeitsrecht Köln, rechtsanwalt köln arbeitsrecht köln, Kündigung, Zeugnis, Abmahnung, fristlose Kündigung, Kündigungsgründe und Kündigungsschutz.Führt ein Arbeitsverhältnis zu Problemen im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kleinbetrieben und solchen, die an das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gebunden sind.Unternehmen, die vom Geltungsbereich des KSchG erfasst werden, unterliegen bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen strengeren Voraussetzungen als Kleinunternehmen. Eine Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein. Zuvor muss der Arbeitgeber versuchen, die Kündigung durch mögliche und geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Es muss stets eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denjenigen des Arbeitnehmers vorausgehen. Sobald eine Möglich­keit besteht, den Arbeitnehmer – gegebenenfalls auf einem anderen Arbeitsplatz – weiterzubeschäfti­gen, muss diese wahrgenommen werden. Diejenigen Arbeit­nehmer, für die das KSchG keine Anwendung findet, können sich gegen eine Kündigung nur unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben wehren. Immer zu beachten sind die Kündigungsbestimmungen zugunsten besonders schutzwürdiger Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Arbeitnehmer hat jedoch einen Anspruch auf Mitteilung eines Kündigungsgrundes, um feststellen zu können, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Quelle: IHK Offenbach am Main


Verkehrsrecht

Unfall - Knöllchen - Führerscheinentzug? und jetzt?

1. Bei einem Unfall geht es immer um die Frage:

"Wer hatte Schuld?" 


Die Frage ist berechtigt, denn der Verursacher oder vielmehr seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen die Kosten, also Sachschaden, Schmerzensgeld, usw. 


Machen Sie sich keine Sorgen, ich kümmere mich um die gesamte Schadensregulierung mit der Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall werden meine Kosten sogar von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners gezahlt.

Polizei, Unfall, Bußgeld

2. Schweigerecht

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen, dürfen Sie als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. 


Es kann grundsätzlich sinnvoll sein, die Aussage zur Tat zu verweigern. Denn wenn Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst beschuldigen, weil Sie nicht wissen können womit Sie sich selbst belasten. Ich rate dringend davon ab gegenüber der Polizei irgendeine Erklärung abzugeben wie: "Ich hatte es eilig". 


Daher ist es häufig besser, sich erst mit einem Anwalt zu beraten. Als Rechtsanwalt habe ich das Recht die Akte einzusehen. Erst dann erfolgt eine Stellungnahme ausschließlich über meine Kanzlei.

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