Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis besteht inhaltlich aus verschiedenen Bestandteilen:
Personalien, das Eintritts- und das Austrittsdatum sowie die Funktion des Arbeitnehmers bzw. in welche Abteilung oder in welchem Bereich er tätig war.
- Beschreibung des Unternehmens
Nach Möglichkeit eine Unternehmensbeschreibung, also in welcher Branche ist der Arbeitgeber tätig.
Sehr wichtig ist immer die Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmers. Hier sollte sehr detailliert die Position- und Aufgabenbeschreibung erfolgen. Je höher die Qualifikation des Arbeitnehmers umso detailreicher sollte die Tätigkeitsbeschreibung ausfallen.
Eine sehr wichtige Komponente des Arbeitszeugnisses ist die Beurteilung der erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers. In der Regel erfolgt eine Darstellung bezüglich:
– der Arbeitsbereitschaft
– der Arbeitsbefähigung
– der Arbeitsweise
– des Arbeitserfolges
– der Führungsleistung (bei Vorgesetzten)
Nicht allein ausschlaggebend ist die Leistungsbeurteilung, sondern es sollte auch eine Beurteilung über das Verhalten des Arbeitnehmers Anwendung finden. Wichtig ist hierbei das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und eventuell zu Kunden. Wird zum Beispiel die Kollegialität im Zeugnis nicht erwähnt so deutet dies auf Differenzen mit den Kollegen hin. Wird hingegen nur die Kollegialität herausgestellt, so deutet dies auf Schwierigkeit mit dem Vorgesetzten hin. Ein Beispiel könnte lauten: „im Mitarbeiterkreis galt er als sehr toleranter Kollege“. Im Ergebnis bedeutet dies allerdings, dass er weniger tolerant zu seinen Vorgesetzten war. Im Klartext: er hat immer Ärger gemacht.
Die Abschlussformel ist sehr wichtig um das Arbeitszeugnis als eine Einheit abzuschließen. Bei Aufhebungsverträgen und Vergleichen empfehle ich meinen Mandanten grundsätzlich eine „Dankes- und Bedauern- und Gute-Wünsche-Formel“ aufzunehmen. Darauf hat der Arbeitnehmer zwar grundsätzlich keinen Anspruch, die Aufnahme der Formel in das Zeugnis zeigt dem neuen Arbeitgeber allerdings, dass die Parteien nicht im Ärger auseinandergegangen sind und der Arbeitnehmer im Unternehmen wertgeschätzt wurde.
Die Formel könnte zum Beispiel lauten:
„Wir danken Frau Glaser für ihre stets sehr guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau Glaser alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Das Zeugnis wird bestätigt durch die Unterschrift eines Vorgesetzten und unter Angabe seiner Funktion. Der Name des Unterzeichners sollte in elektronischer Form unter seiner Unterschrift stehen. Das Datum des Zeugnisses ist gleichzeitig das Beendgungsdatum des Arbeitsverhältnisses.